16 Und es macht alle, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Knechte, daß man ihnen ein Malzeichen gebe an ihrer rechten Hand oder an ihre Stirn,

17 daß niemand kaufen oder verkaufen kann, als der da hat das Malzeichen, den Namen des Tiers oder die Zahl seines Namens.